Die bayerische Polizei darf Videomaterial löschen, wenn nichts Relevantes zur Strafverfolgung auf dem Video enthalten ist. Und jetzt ratet mal wer entscheidet was relevant ist?
Die Polizei natürlich! Deshalb sind die Aufnahmen der Polizei auch immer bruchstückhaft…nicht relevant für den Staatsanwalt.
Verfahren eingestellt, geschickt eingefädelt lieber Freund und Helfer.